Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seidenträger
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Seidennegotium
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Seidenspinner
Seidenspinnerei
Seidensticker
Seidenstickerhandwerk
Seidenstricker
Seidenstrickerarbeit
Seidenträger
, m.
Spediteur, Zwischenhändler von Seidenwaren, Seidenferger
Sachhinweis: Argovia 95 (1983) 239
- [brotbecken mögen] keine wullen- noch seidenträger sein1693/1757 SchweizId. IV 1108Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- wohlen- undt seidentraͤger [sollen] keine dergleichen schlimme muͤntzen ins landt bringen1730 SchweizId. XIV 588Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons