Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seigerhüttenhandel

Seigerhüttenhandel

, m.

Seigerhandel 
  • das wir ... nach angezaigter unser und unser gesellschaft in diesem neuen seygerhuttenhandel nutz und fromen wegen ... uns mit ... H.S., E.K., zu Nurmberg und Leipzig burgere ... ainer gesellschaft aines seygerhuttenhandels ... die wir doselbst ... aufzurichten furhaben, zu gewin und verlust vereint ... haben
    1524 GQProvSachs. 47 S. 24
  • haben wir ... F. als von wegen seiner geselschafter des seigerhuthandels zu A. die helft aller kupfer, so mit den 8 erbfeuern vorkauft
    1524 MansfeldBergbUB. 372
  • meine gesellschafter des saygerhüttenhandels zu G.
    1536 MansfeldBergbUB. 390