Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seigerschlag

Seigerschlag

, m.

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in Bezug auf eine Uhrzeit: mit dem Seigerschlag exakt, pünktlich
  • damit ein jeder [hüttenarbeiter] sich auch mit dem sayger- und glockenschlage frühe 4 und mittags 12 uhr zu rechter zeit an seine arbeit stellen kann
    1690 MansfeldBergbUB. 237
  • der schulmeister soll mit dem seiger-schlage in der schule seyn und gleich anfangen
    1770 SchulO.(Vormbaum) III 605