Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seigerstellen
Artikel davor:
Seigerhüttenfaktor
Seigerhüttenhandel
Seigerhüttenordnung
Seigerhüttenwerk
Seigerkaufmann
Seigermacher
Seigermaß
Seigermeister
seigern
Seigerschlag
Seigerstellen
, n.
Einstellen, Justieren einer Uhr
- [schulmeister und kuster] soll ... zu seiner unterhaltung und jerlicher besoldung haben: ... 30 groschen vom seigerstellen1541 Mark Brandenburg/Sehling,EvKO. III 258Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- jeder custer sal uf jedes viertel jars haben 3 gulden und 3 sceppen roggen, item 2 gulden vom seiger stellen1542 Magdeburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 428Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
Artikel danach:
Seigersteller
Seigerstunde
Seigerung
Seigerwerk
Seigung
Seihe
Seihgeld
Seihkufe
Seil