Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seigersteller
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Seigermacher
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Seigerschlag
Seigerstellen
Seigersteller
, m.
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mit dem Stellen und Warten von (Turm-)Uhren betraute Person; ua. als Kirchen- oder Gemeindeamt
bdv.:
Seigermeister (III)
- der rath hat N.H. zu seygersteller aufgenommen, und der rath sal im vor alle muhe und arbeyt ... alle jar geben 10 ald ß und fr(e)y herberge halden1497 LeipzRatsB. II 327
- es sal auch alle wochen von einer iglichen tzechen ein halber groschen gegeben, ... douon den sechs geschwornen, dem anleuther vnd ... dem seygersteller sal gelonet ... werden1499/1500 QÄWGMD. IV 117
- schulmeister zu G. ist zugleich stadschreiber, küster, seygersteller, hat vonn der schulen 11 1/2 fl, ... vom seiger stellen 2 mark lub.1542 MGPaed. 38 S. 139
- [Lohn:] seigersteller 2 ß uffm rathauße, 1 ß 20 gr. uffm kloster1544 Richter,VGDresden I 143
- der seigersteller soll niemanden zugefallen oder verdruss den seiger verrücken oder aufziehen bei der peen 5 gute mark1590 Danzig/Sehling,EvKO. IV 193Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg