Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seigerwerk

Seigerwerk

, n.

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wie Seigerhütte 
  • das wir ... einer neuen gesellschaft eines saigerwerks und kupferhandels auf einen fünften teil aller kupfer, so in der herrschaft M. gemacht werden, ... auf 20 jahr lang zugesagt ... haben
    1536 MansfeldBergbUB. 381
  • alldieweiln die notdurft erfordert, daß bey diesem saygerwerke ... eine gewiße persohn, welche das ganze werk in seiner versorgung habe, bestellet werde, alß ist hierbey geschloßen worden, daßelbe mit einem getreuen vorsteher oder anrichter zu versehen, welchen dann oblieget, ... die saygerung und das gaarmachen der schwarzkupfer ... verrichten zu laßen
    1673 MansfeldBergbUB. 205