Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seihgeld
Artikel davor:
Seigermeister
seigern
Seigerschlag
Seigerstellen
Seigersteller
Seigerstunde
Seigerung
Seigerwerk
Seigung
Seihe
Seihgeld
, n.
Gebühr für das Seigen (I)
- was mesz man bedarf von des zolles wegen, ... es sigen achtel, die man mit horn besleht, sester oder ander mesz, das sol der seiger machen und sol den zúgk der zoller geben von dem zoll und nit von dem seigelt1314 StraßbUB. IV 2 S. 238Faksimile (PDF) - digitalisiert im Rahmen von gallica