Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seihkufe
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, f.
ein Gefäß zum Ausfiltern von Treber; ua. als Teil der Gerade
zu
Kufe (I)
- que vero mulierum reliquias dare debet, que vulgo "wyverade" vocantur, dabit ... dolium siliquarum, quod dicitur "seykuven"1330 VeröfflBrem. 21 S. 160
- G. [hat] B.S. gift in das seykufe in meinung, ihm das bier zu verderben1565 MärkForsch. 1 (1841) 239
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