Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seilarbeit
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Seilarbeit
, f.
wie Seilerwerk
- daß ein frombder sailermeister oder stümpler ... etwas sailarbeit, es seye was es wölle, so dem sailerhandtwerckh einverleibt, machen, feilhaben und verkauffen wurde ... zu verbieten1624 SGallenStB. II 298Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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