Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seilarbeit

Seilarbeit

, f.

wie Seilerwerk 
  • daß ein frombder sailermeister oder stümpler ... etwas sailarbeit, es seye was es wölle, so dem sailerhandtwerckh einverleibt, machen, feilhaben und verkauffen wurde ... zu verbieten
    1624 SGallenStB. II 298
unter Ausschluss der Schreibform(en):