Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seilerarbeit
Seilerarbeit
, f.
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wie Seilerwerk
- es soll auch kein meister ... von einem hauß zum anderen ... gohn und die sailerarbeit hin und wider failtragen1624 SGallenStB. II 298Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sol keinem derselben [invaliden soldaten] seiler-arbeit zu verfertigen verstattet werden1734 CCMarch. V 2 Anh. 246Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die ausfuhr des roh und unverarbeiteten hanfs [ist] universaliter verbothen, hingegen aber die außer landsbringung der wirklich verfertigten seilerarbeit vollkommen erlaubt, und noch anbey dergleichen rechtmaͤßige seilerwaar ... von dem accis und essitozoll ... befreyt1761 KurpfSamml. II 782