Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seilergeselle

Seilergeselle

, m.

Geselle der Seilerzunft 
  • die sailergesellen begeren den liendel oder jäckhl zeschutzen, sein abgewisen
    1600 BayrJbVk. 1958 S. 112
  • W., seilergsellen, ist verwilligt zu wandern, doch stark ermant, daß er sich catholisch verhalten und järlich sein peichtzettl zu ostern herschicken soll
    1607 BayrJbVk. 1958 S. 136
  • D., seilergeselle 
    1672 FriedbergGBl. 14 (1939/42) 203
  • wenn die beschimpfung zwischen den hiesigen seiler-gesellen unter sich geschehen [ist], muͤssen sie solches dem gewercks-beysitzer ... anzeigen
    1794 CCMarch. V 2 Anh. 251
  • daß auch denen seyler gesellen, so wohl einheimischen als frembden, in erwehnten fürstl. articulsbriefen nachfolgende sieben punkta unter andern gnädigst mit verschrieben ... worden
    18. Jh. MittAnhalt 10 (1907) 547