Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seilergilde

Seilergilde

, f.

wie Seilerzunft 
  • die meistere und handwercksgenossen der seyler-guͤlde ... [haben] unterthaͤnigst angefallen, wie daß sie an dehnen wahren, als flachße und hanffe, darauff ihr gantzes gewerbe ... stuͤnde, so wol von froͤmbden, als auch den einlendischen, zu eusserstem ihrem schaden ... betrogen wuͤrden
    1650 CCMarch. V 2 Sp. 87