Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seiler'innung
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, f.
wie Seilerzunft
- [Brandschutz:] so sollen nachfolgende innungen auch ledern eymer einzuschaffen ... gehalten sein: ... 1 [eymer] die seyler-innung1661 VerordnAnhDessau I 81Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wer nun die seiler-innung ... nicht gewonnen ... hat, dem sol das seiler handwerck, wenn er auch gleich anderwaͤrts meister waͤre, so wenig von sich allein als noch weniger mit gesellen und jungen, alhier zu treiben erlaubet seyn1734 CCMarch. V 2 Anh. 245Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin