Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seiler'innung

Seiler'innung

, f.

wie Seilerzunft 
  • [Brandschutz:] so sollen nachfolgende innungen auch ledern eymer einzuschaffen ... gehalten sein: ... 1 [eymer] die seyler-innung 
    1661 VerordnAnhDessau I 81
  • wer nun die seiler-innung ... nicht gewonnen ... hat, dem sol das seiler handwerck, wenn er auch gleich anderwaͤrts meister waͤre, so wenig von sich allein als noch weniger mit gesellen und jungen, alhier zu treiben erlaubet seyn
    1734 CCMarch. V 2 Anh. 245