Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seilerordnung

Seilerordnung

, f.

Regelwerk der Zunft der Seiler (I) 
  • daß unsere amtleuth, burgermeister und gericht deren orten, wo die spitz-arbeiter sich eingelassen, diejenige puncten, worinnen sie mit dieser andern gemeinen sayler-ordnung ... nicht zustimmen koͤnnen, absonderlich begreiffen und abfassen
    1660 Reyscher,Ges. XIII 359
unter Ausschluss der Schreibform(en):