1Seinige, n.
1Seinige, n.
Besitz, Eigentum
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daß ein jeder daß seinige melioriren mag, ob gleich mit des nachbahrs incommoditaͤt solches geschiehet1697 Hahn,ErbmeierR. 1093
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keines solle dem andern das seinige listiglich abschwaͤtzen, oder durch fuggern oder mertzlen an sich bringen1729 SchulO.(Vormbaum) III 314 Faksimile