Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seinselbsverschuldung
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seinselbst
Seinselbsversäumnis
Seinselbsverschuldung
, f.
eigenes Verschulden, eigene Schuld (VI)
- so einer gelichne habe vber gepuͤrlichen geprauch darnach lenger jn seinselb geprauch auß seinselbßverschuldung oder versawmnuß behielt vnd nach der zeyt des verlihen geprauchs eynicher schadt daran geschech ... so solt der, dem gelihen ist, sollichen schaden geltenNürnbRef. 1503 XXIV 3 [Komp.?]Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
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