Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seitenerbschaft

Seitenerbschaft

, f.

Erbfall in der Seitenlinie 
  • in seiten- oder collateral-erbschafften hat das einwurffrecht nit stat
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) V 16 § 13
  • die einwohner der Vereinigten Niederlande entrichten von den ihnen in unsern staaten anfallenden seiten-erbschaften ... dieselbe abgaben, welche von unsern unterthanen in jeder hollaͤndischen provinz ... erweißlich erhoben werden
    1786 NCCPruss. VIII 1654