Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seitenfreund

Seitenfreund

, m., Seitfreund, m.

Verwandter in der Seitenlinie 
  • wo ... naturlich erben absteigender lini nicht vorhanden ... sein, daz solch erbguet gar auf die seitenfreund als brüeder und derselben lini fallen
    1528 ZeigerLRb. 385f.
  • so aber solche geschwistergit von vater vnd muter ... nit vorhanden weren, so erben die geschwistergit von dem vater allain, vnd von der muter allain ... vor andern seyten freünden 
    NürnbRef. 1564 XXXV 4
  • die zwerch- oder seitenfreundt sein die, welche den erblasser weder erzeugt noch von ihme erzeugt sein worden
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) V 2 § 4
  • wiewol auch die legitima von recht wegen allein auf die ab- und aufsteigende lini, ... verordnet, sonsten aber die nechsten seitenfreundt, auch gar leibliche geschwistriget ... woll khönnen überschritten werden, so ist ... vonnöthen, daß, da jemant ein testament schrifft- oder mündtlich crefftig aufrichten will, daß er darin ... seiner nechsten befreundten meldung thue
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) IV 17 § 18
  • derjenige, welcher allein neben- oder seitenfreunde hat, als da seynd bruͤder, schwester, vettern, baasen ..., ist dieselbige in seinem letzten willen zu erben einzusetzen ... nicht verbunden
    FrkLGO. 1619 III 52 § 1
  • wenn auch jemanden von einem der seit-freunde oder in linea collaterali maͤnn- oder fraͤulichen geschlechts ... eine erbschaft anfaͤllet, so sollen die erben den 50. pfenning zu vermehrung des schatzes davon einbringen
    1624 CCLuneb. IV 6 S. 199
  • weilen aber per statuta locorum ... die successio auch auf andern als auf- und absteigend wie auch seiten-freunde extendirt wird, als ist zu notiren, daß der fiscus die erb-guͤter als vacant nicht occupiren koͤnne, wann noch ein ehe-gatt vorhanden
    1705 KlugeBeamte I2 527
  • der land-maͤnner leibes-erben weiblichen geschlechts schliessen regulariter alle seiten-freunde von der erbschaft aus
    1729 CAustr. IV 563
unter Ausschluss der Schreibform(en):