Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seitenkind
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, n.
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auch Seite-
vor- oder außereheliches Kind
vor- oder außereheliches Kind
- [H. hat beide] sidekinder [und 3 echte kinder verglichen]1570 Dreyer,Neb. 271
- filius naturalis, sed non legitimus: ein seiten-kindJ.C. Rohn, Nomenclator in dreyen Sprachen II (Prag 1765) 210