Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seitenrippe
Artikel davor:
Seitenfleisch
Seitenfreund
Seitenfreundschaft
Seitengewehr
Seitengraben
Seitenkind
Seitenlinie
Seitenmauer
Seitenmaut
Seitenmesser
Seitenrippe
, n.?
Rippenverletzung (durch seitlichen Stoß in die Rippen), als Strafe und als bußpflichtige Körperverletzung
- von alters her aber ist der meineid mit einem seiten ripp gestraffet worden, welches mit zwantzig guͤlden mus geloͤsen werden1583 SiebbLR. I 5 § 14Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ein seiten rippe wird auff zwantzig guͤlden gesuͤhnet1583 SiebbLR. IV 4 § 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit