Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seitenweg

Seitenweg

, m.

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Nebenstraße; Schleichweg 
  • da etwa ein oder anderer ... auff denen ab- und seiten-weegen gefaͤhrlicher weiß durch falsche und unwahrhaffte gezeugnuß oder sonsten herein tringen wurde, [soll man] denselben ... in verhafft nehmen
    1691 CAustr. I 549
  • [infections-ordnung:] alle uͤbrige seiten- und abweeg [sollen] alsobalden voͤllig verhackt [werden]
    1692 CAustr. I 552