Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seithalbende
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Seitenweg
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(seitfällig)
Seitfrisching
seithalb
Seithalbende
, m.
wie Seitenverwandte
- welche personen sich von den seithalbenden neher oder gleich zu der sippe gezihen moͤgen, die nemen das erbe zuuorn1541 BaumMagschaft 327rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit