Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seitlingsverwandte
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seitlich
Seitling
seitlings
Seitlingslinie
Seitlingsverwandte
, m.
wie Seitenverwandter
- [Übschr.:] von erb-folge der seytlings-verwandten1577/83 LünebRef. 729Faksimile - in Google Books
- daß meine auf P. belegene ländereyen meine sämmtliche seitlings-verwandten so fort und von nun an sich zueignen und unter sich vertheilen1754 HusumStiftungsb. 27