Seitwärtserbe, m.
Seitwärtserbe, m.
wie Seitenerbe
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gehet der son oder die tochter on leibliche kinder mit tod ab, vnd lassen hinder sich vatter oder mutter, diese werden allen seitwartz erben fuͤrgezogen1583 SiebbLR. II 2 § 6 Volltext (und Faksimile)