Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seitwärtsfreund

Seitwärtsfreund

, m.

wie Seitenfreund 
  • im keyserlichen rechte werden, souiel die nehmung der erbschafft der seitwarts freunde belanget, die bruͤdere von voller geburt den halb bruͤdern fuͤrgezogen
    1586 Schwartzkopf,DiffIur. E iiijr
  • als sei vnter dem keyserlichen vnd dem saͤchsischen rechte ... kein vnderscheid, ... in welchem gliede die succeßion in der erbschafft der seitwartsfreunde, collaterales genant, sich endige
    1586 Schwartzkopf,DiffIur. O iiijr
  • zum andern sollen inter collaterales oder unter den seitwerts-freunden sich die personen nicht ehelichen, unter welchen der eltern und kinder respect ist
    1618 SammlVerordnHannov. II 119