Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sekretariat

Sekretariat

, n.

Amt, Posten, Tätigkeit eines Sekretars 
  • doctores und licentiaten nehmen oft geringer aemter, als ein sekretariat ist, an
    1673 Stieler,Sekretariat. I 1 S. 190
  • wir haben seit einiger zeit wahrgenommen, daß die expeditiones bei der ... kanzlei nicht recht ordentlich und prompt geschehen, ... weil ... verschiedene secretarien kanzlistendienste mit verrichten und hingegen einige kanzlisten das secretariat mit verwalten
    1739 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 841
  • erneuerte canzley ordnung ... wegen deren secretariaten, registraturen und allen dahin gehörigen geschäften und personen
    1741 ArchUFrk. 68 (1929) 109
  • daß all und jede kanzelisten, welche bey denen collegien aufgenommen werden, von dem secretariat ... gaͤnzlich ausgeschlossen seyn und ... [sich] lediglich der recht- und schoͤnschreibkunst widmen ... sollen
    1791 KurpfSamml. V 18
  • [zu der kanzley des Oberhofgerichts gehört] ein kanzley-verwalter, der die aufsicht uͤber registratur, secretariat und schreibstube fuͤhre
    1807 SammlBadStBl. I 77
unter Ausschluss der Schreibform(en):