Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sektgenosse

Sektgenosse

, m.

wie Sektierer 
  • der sathan [hat] eine verdammliche sect der gnostischen zauberer eingeschoben, welche vnderm schein der religion, die auß jhrer blutschand gezeugte kinder opfferten, vnd ... darauß sie als dann kuchen von fladen, die sie yren sectgenossen zu essen gaben, machten
    1591 Fischart,Daem. 290
  • daß an statt der nach taͤufferischer weiß instituirten und nun aussert lands bleibenden lehreren sich obermelte zeugnus-geber und allmosen-pfleger als dero nachgesetzte helffer zu underweiß- und besteiffung ihrer sect-genossen gebrauchen lassen
    1718 BernStR. VI 1 S. 487