Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sektion
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, f.
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I
Sezieren einer Leiche
- [haben majestaͤt] befohlen, daß alsdann nur die section vorgenommen werden solle, wann ein todschlag begangen, mithin eines visi reperti noͤthig und ungewiß ist, ob der entleibte an der wunde verstorben oder nicht1742 HessSamml. IV 825
- daß die gesetzliche strafe der todtschlaͤger sodann nicht statt finden koͤnne, ... wenn die section nicht rechtmaͤssig [angestellet worden]1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 447
- die veranstaltung der section eines getoͤdteten koͤrpers gebuͤhret dem peinlichen richter1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1137
II
Abteilung, Ausschuss, Untergruppe, insb. einer Verwaltungseinheit, einer Institution
- sollen sie sogleich berufungsbriefe an die gemeinden und an die schon bestehenden sectionen ... abgehen lassen, um sich ... in primaͤrversammlungen zu bilden1798 Pölitz,Verf. III 135Faksimile - in Google Books
- wenn eine große anzahl beklagter vor dem cantonsgericht belangt wird, kann sich dasselbe, um die urtheile zu beschleunigen, in zwei ausschüsse (sectionen) theilen1799 AktSammlHelvet. IV 452
- fuͤr die herstellung einer allgemeinen schulbeschreibung und eine jaͤhrliche fortzusetzende schul-statistik hat die ... sektion fuͤr oͤffentliche unterrichts- und erziehungsanstalten zu sorgen1808 RepStaatsVerwBaiern IV 107Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die bei dem ministerium des innern errichtete sektion der kirchenangelegenheiten ist für die in eine gesamtgemeine vereinigten evangelischen kirchengemeinen des ganzen königreichs Baiern zur vorgesetzten zentralbehörde unter dem namen: protestantisches generalkonsistorium angeordnet1809 ZBayrKG. 37 (1968) 81
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