Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sekunde
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wie Sekundant
- ernster befelch, daß ... keiner auch sich zum herauß fordern in eines andern namen, noch auch zum secunden gebrauchen lassen [sol]1660 HessSamml. II 593Faksimile (ca. 305 KB)
- so sollen nicht allein der provocans, und provocatus, sonder auch die mittels-persohnen, als patrini, secunden, huͤlff-, vorschub- und rathgeber, obschon keiner auß denen duellanten verletzt, ... hingerichtet werden1682 CAustr. I 286Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- alle seconden, patrini ... und cartel-traͤger, auch die jenige, so mit rath und that die duelle concertiren und befordern helffen, und sich als unterhaͤndler und mittels-personen gebrauchen lassen, sollen gleich denen duellirenden oder provocirenden selbst ohnnachlaͤßig gestraffet werden1688 CCPrut. II 280Faksimile - in Google Books
- alle secunden und cartel-traͤger, auch die jenigen, so ... sich als unter-haͤndler und mittels-persohnen gebrauchen lassen, sollen denen provocirenden uͤberall gleich ... gestraffet ... werden1713 CCPrut. II 289Faksimile - in Google Books
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