Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sekurieren
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I
versichern, eine Versicherung abschließen
- dan ist dennocht gůtt, du lassist unsß wissen, ob man zu sigoriennt fund zu Affion und wie uff ainer gale und ob die sigorator sichar sigint ald nit1478 Schulte,Ravensburg III 76
- hab mit seguriern etlich fil gelt gewonnenvor 1541 Greiff,RemTagebuch 31
- zalt man gewonlich, das schiff zu securiern duc 12 per co - mehr oder minder, darnach die leuft sind1558 DHandelsakten XV 173
II
Schutz gewähren, beschützen; militärisch sichern
- ain fürgschrift an den phlegern zu R. in Khaͤrnten, damit er ain etlich tag bei ime securirt werde1599 AktGegenref.2 I 609
- [weil] den kreisstaͤnden, da sie ... angefochten werden, ... mit diesem volk fast nicht securirt werden mag, so erfordere die unumgängliche nothdurft, daß noch 1000 mann [geworben werden]1619 Lori,BairKreisR. 264
- garantie des burgundischen craises: ... daß solcher, sobalden er angegriffen würde werden, allsofort garantiert und vom gesamten reich würklichen securiert werde1668 UrkBurgundKr. III 261
- da ein grosse quantität fuhren oder pfert wegen der soldaten ... von der stadt sollte anbegehret werden und der herr hauptmann befunde, daß die stadt gravirt, solle solcher von der baurschaft die stadt seccuriren und erleichtern lassen1715 Steiermark/ÖW. VI 252Faksimile (ca. 52 KB)
III
finanziell unterstützen, absichern
- dath he moge vp tehin gulden vth den bereidisten tynsen vnser commenden den wirdigen hern B.S. ... contentirn vnd securiren, ergunnen, vorleuen vnd nageuen1531 CDBrandenb. Suppl. 425
- keine gelder hätten sie nit zu geben, würde man sie pro communi interesse nit securiren, müssten sie sehen, wie sie sich sonsten heraushelfen könnten1672 UAktKfFriedrWilh. 14, 1 (1890) 555