Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): selb'erstattet

selb'erstattet

, adj.

wie selbstschuldig (I) 
  • habe ich ihme die ehrenvesten ... gefettern und brudere ... zu selbschuldigen und selberstadten bürgen vor obbemelte tausent fl [gesatzt]
    um 1570 BrandenbSchSt. I 549