Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): selbgebraut

selbgebraut

, adj.

stark flektiert
von Bier: selbst hergestellt
  • auch die kruͤger und pawern auf den kruͤgen vnd haͤusern ... do vor alters ... nicht gebrawet worden, des bierbrawens vnderstehen, ir selbgebrawen bier verschencken
    1549 CCMarch. IV 4 Sp. 12