Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbschollweise
Artikel davor:
selbmütig
(selbmütlich)
selbmutwilliglich
selbneunt
(Selbrichte)
Selbsacherin
(Selbsachwalt)
Selbscholl
Selbschollschaft
Selbschollungweise
Selbschollweise
, f.
in Selbschollweise in der Weise eines Selbstschuldners (I)
bdv.:
Selbschollungweise
- als wir [Herzöge] die ... rate vnnser stat S. gen V.E. ... vmb sechzehenhundert guldein reinisch haubtgütz vnd achtzig guldein reinisch jarlicher güllt dauon jn porgschafft vnd selbscholweis versetzt haben nach lautt des schuldbriefs1462 VerhNdBayern 39 (1903) 57