Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbsgeltner

Selbsgeltner

, m.

wie Selbstschuldner (I) 
  • so haben wir obgemeltem kauffer, seinen erben oder wissentlichen innhabern diß vnsers brieffs zu rechten gewissen vnderpfandt vnd selbsgeltnern gesetzt bemelt vnser ampt vnd landtgericht A.
    1568 Zwengel 188v