Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstbehaltung

Selbstbehaltung

, f.

Belassung im Eigenbesitz
  • nach verstreichung desselben termins ist der sigente thail in verkhauf oder selbstbehaltung desselben angesezten guets ... frei
    1599 NÖLREntw. II 2 § 26