selbstbeliebig, adj., adv.

im eigenen Ermessen stehend, nach eigenem Ermessen
  • ist ... die auswaͤhlung eines oder des andern modi zu selbst-beliebiger convenienz und freyem willen gestellet worden
    1691 Moser,StaatsR. 30 S. 284 Faksimile
  • mit selbstbeliebiger vertheilung deren ... übrigen kuxen
    1767 ZKulturgÖSchles. 4 (1908/09) 68
  • es sind die schadenleidenden creditoren berechtiget ... das erbpachtstuͤck entweder selbstbeliebig zu nuͤtzen oder an andere zu uͤbertragen
    1783 SystSammlSchleswH. II 2 S. 659
  • daher kann er [ein sechszigjaͤhriger mann], wenn er will, sich vormuͤnder waͤhlen, ohne jedoch dadurch sein recht zur selbstbeliebigen bestimmung uͤber seine person und sein vermoͤgen einzuschraͤnken
    1802 SammlLivlLR. I 64 Faksimile