selbstbeliebig, adj., adv.
selbstbeliebig, adj., adv.
im eigenen Ermessen stehend, nach eigenem Ermessen
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ist ... die auswaͤhlung eines oder des andern modi zu selbst-beliebiger convenienz und freyem willen gestellet worden1691 Moser,StaatsR. 30 S. 284 Faksimile
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mit selbstbeliebiger vertheilung deren ... übrigen kuxen1767 ZKulturgÖSchles. 4 (1908/09) 68
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es sind die schadenleidenden creditoren berechtiget ... das erbpachtstuͤck entweder selbstbeliebig zu nuͤtzen oder an andere zu uͤbertragen1783 SystSammlSchleswH. II 2 S. 659
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daher kann er [ein sechszigjaͤhriger mann], wenn er will, sich vormuͤnder waͤhlen, ohne jedoch dadurch sein recht zur selbstbeliebigen bestimmung uͤber seine person und sein vermoͤgen einzuschraͤnken1802 SammlLivlLR. I 64 Faksimile