Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstgebrauch

Selbstgebrauch

, m.

eigene Verwendung, Nutzung, Ausübung
  • [dass sie] waß wir zu vnsern selbstgebrauch ... an eisen nothdürftig seyn werden, in ieden centner umb ein ortsgulten näher den andern verlassen sollen
    1572 ZBergHüttenSal. 44 (1896) 77
  • dabei iedoch der selbstgebrauch des guts-herrns die landsidelleihe one anstand endigte und den bauern zur abtretung noͤtigte
    1757 Estor,RGel. I 790
  • schazung von ihren eigentümlichen zum selbstgebrauch besitzenden wohnhäußern
    1786 HeidelbUnivStat. 306
  • [Verbot] die düren laten und stickel in denen banweldern zu hauwen ohne zu seinem notwendigen selbstgebrauch 
    1794 GasterLsch. 372
  • eine einschraͤnkung im selbstgebrauch der rechte wird durch folgende natuͤrliche lebensverhaͤltnisse begruͤndet. a) durch das geschlecht ... b) die jugend
    1808 SammlBadStBl. I 673