Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstgebrauch
Artikel davor:
Selbsteid
selbsteigen
selbsteigens
Selbsteigentum
Selbsteinnehmen
Selbstentleibung
selb'sterbig
Selbsterwürgung
Selbstfeuer
selbstgeboten
Selbstgebrauch
, m.
eigene Verwendung, Nutzung, Ausübung
bdv.:
Selbsgebrauchung,
Selbstnutz
- [dass sie] waß wir zu vnsern selbstgebrauch ... an eisen nothdürftig seyn werden, in ieden centner umb ein ortsgulten näher den andern verlassen sollen1572 ZBergHüttenSal. 44 (1896) 77
- dabei iedoch der selbstgebrauch des guts-herrns die landsidelleihe one anstand endigte und den bauern zur abtretung noͤtigte1757 Estor,RGel. I 790Faksimile (ca. 166 KB)
- schazung von ihren eigentümlichen zum selbstgebrauch besitzenden wohnhäußern1786 HeidelbUnivStat. 306Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [Verbot] die düren laten und stickel in denen banweldern zu hauwen ohne zu seinem notwendigen selbstgebrauch1794 GasterLsch. 372Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- eine einschraͤnkung im selbstgebrauch der rechte wird durch folgende natuͤrliche lebensverhaͤltnisse begruͤndet. a) durch das geschlecht ... b) die jugend1808 SammlBadStBl. I 673