Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstgläubiger
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Selbstgescholl
selbstgeschöpft
Selbstgeschoß
Selbstgesinde
Selbstgewalt
Selbstgläubiger
, m.
persönlicher (I) Gläubiger
bdv.:
Selbscholl (II)
- durch was fuͤr eine klage aber ein mit- und selbst-schuldner, wann er die gantze schuld gezahlet oder ein mit- und selbst-glaͤubiger, wann der andere die gantze schuld eingetrieben hat, seinen antheil von dem andern fordern koͤnneS. Stryk, Gründliche Unterweisung von gerichtlichen Klagen (Berlin 1714) 114
- daß, wann sie auff die gantze post klagen wollen, einer dem andern wegen seiner klage vollmacht aufftragen oder aus sich samt und sondere selbst-glaͤubiger machen muͤssenS. Stryk, Gründliche Unterweisung von gerichtlichen Klagen (Berlin 1714) 158
- die staatsglaͤubiger ... sind ... meistens selbstglaͤubiger des staatsGGA. (1802) 1925