Selbstgut, n.
Selbstgut, n.
Gut (II 3), das der eigenen Versorgung dient
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[die Einbringung der Anlage der Ritterschaft von] tisch- und selbstguttern ist dahin abgeredt, daß sie die gutern bei ihrem guten gewissen ... anschlagen, das verzeichnen, das steuergeld verpetschaften und an gehorige ende uberliefern1531 ErnestLTA. 242 Faksimile