Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstmörder
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Selbstmörder
, m., Selbsmörder, m.
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jmd., der Selbstmord begeht
bdv.:
Eigenmörder,
Selbstabgeleibte
- [Anordnung] der boßhafftigen selbst moͤrder ... ligent vnd fahrendes guet ... einzuziehenNÖLGO. 1656 II 69 § 3Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann der selbst moͤrder ein testament, oder andern letzten willen hinterlassen, soll derselbe, ausser der geschaͤfft zu gottseeligen wercken nicht guͤltig seyn; jedoch das solches geschaͤfft denen kindern ihren gebuͤhrenden erbtheil, wie auch dem landtgerichts herrn an seinem anfall nichts entzieheNÖLGO. 1656 II 69 § 6Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die scharffrichter beanspruchen, dass am orth,] da der selbstmoͤrder hin oder tod lege, alles ihnen verfallen waͤre ... so weit sie ... mit dem schwerd erreichen koͤnten1693 Döpler,Theatr. I 583Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- daß ein sothaner selbst-moͤrder nach befindung der umstaͤnde, wenn er von den scharffrichter abgeschnitten oder aufgehoben, unter der hausthuͤr-schwelle durchgezogen oder oben herab gestuͤrtzet und auf den schind-leich hin geworffen wird1693 Döpler,Theatr. I 584Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- wird das von einem solchen selbst-moͤrder, wann er sich schon ex conscientia criminis entleibet, verfertigte testament heut zu tag vor guͤltig erkannt1705 KlugeBeamte I2 536Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß eine etwann vorhandene letztwillige verordnung des selbstmoͤrders ... unguͤltig, folgsam dessen ... vermoͤgen uns verfallen seye1769 CCTher. 93 § 7Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books
- obwohlen ... der koͤrper eines selbstmoͤrders insgemein ohne anderweitige straffverfuͤgung lediglich zu vertilgen ist, so mag doch ein grosser uebelthaͤter, der sich in der gefaͤngniß zu entfliehung einer schweren straffe entleibet ... anderen zum erschrecklichen beyspiel ... toder auf den scheiterhauffen geworffen und verbrennet, oder aber auf das rad geleget, oder aufgehenckt, oder ... eine anderweitige straffverschaͤrffung zuerkennet werden1769 CCTher. 93 § 7Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books
- ist nur derjenige fuͤr einen selbstmoͤrder anzusehen, der freywillig und mit genugsamer ueberlegung seinen gewaltsamen tod verursachet, ohne daß ihn stand oder beruf dazu noͤthigten, sich todesgefahren bloß zu stellen1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 560
- nach den centordnungen wurden die coͤrper der selbstmoͤrder verbrannt1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 561
- die selbstmoͤrder hat der abdecker abzunehmen, hinwegzubringen und nach befinden der umstaͤnde auf ein fehmstaͤtte oder auf dem schindanger zu begraben1785 Fischer,KamPolR. I 302Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der henker eignete sich anfangs alles zu, was dem selbstmoͤrder angehoͤrte, nachher nahm er wenigstens das hinweg, was er an dem orte der entleibung antraf, so weit er mit dem schwerdte reichen konnte. endlich uͤberließ man ihm bloß das, was der entleibte bey sich hatte1785 Fischer,KamPolR. I 302Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der koͤrper des selbstmoͤrders, wenn er entweder sogleich todt geblieben, oder ohne bezeigte reue gestorben, ist durch den schinder einzuscharren. hat er zwischen der that und dem erfolgten tod reue gezeiget, so ist dem koͤrper nur die ordentliche grabstaͤtte zu versagen, und er ohne alle begleitung und gepraͤng einzugraben1787 HdbchÖstGes. XIV 843Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- selbsmörder sollen zwar nach ihrem tode nicht beschimpft werden; aber doch alles dessen, womit sonst das absterben und andenken andrer leute von ihrem stande oder range geehrt zu werden pflegt, verlustig seyn1794 PreußALR. II 20 § 803
- der selbstmoͤrder soll jedesmal sogleich nach beendigung gerichtlicher untersuchung ... in dem gewoͤhnlichen orts-kirchhof beerdigt werden1814 RepStaatsVerwBaiern III 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)