Selbstrede, f.
Selbstrede, f.
im Gerichtsprozess: persönliche mündliche Stellungnahme als Parteivortrag
vgl.
Rede (II)
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ab yemant fur recht khem der seine zelbstred nicht fürfürn khünd ... vnd ein ander erbr man nach pett seine werdt reden wurdtEnde 14. Jh. SchemnitzStBR. 35