Selbstrichteramt, n.
Selbstrichteramt, n.
höchstpersönliche Gerichtshoheit, gerichtliche Zuständigkeit
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wurde ... beschlossen, an den hertzog zu Wuͤrtenberg dieser [klage] wegen zu schreiben, daß derselbe ... das selbst-richter-amt bey seit stellen moͤge, weil sich der D.L.G. ebenfalls zu gleich und recht erbiethe1650 J.G.v. Meiern, Acta Pacis Executionis Publica II (Hannover 1737) 794
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das allerhoͤchste selbst-richter-amt des kaͤysers erstrecket sich auf der fuͤrsten leib, ehre, lehen1757 Harpprecht,StArch. I 85