Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstschutz

Selbstschutz

, m.

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eigenständige Maßnahmen zur Sicherung eines Rechts
  • ein in denen natuͤrlichen rechten verguͤnstigter selbst-schutz, wodurch sich eine stadt bey der possession ihres habenden meilen-rechtens wider des gegentheils eigenthaͤtiger anmaßung mainteniret
    1674 Marsmann,MeilenR. 57
unter Ausschluss der Schreibform(en):