Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbsttreibung
Artikel davor:
Selbstschuldner
Selbstschuldversprechung
Selbstschuß
Selbstschutz
selbstständig
Selbstständigkeit
Selbsttäter
selbsttätig
Selbsttätigkeit
Selbsttod
Selbsttreibung
, f.
eigenständige Ausübung
vgl.
selb (IV),
Selbstmeister (II)
- wann er dann außgelernt, vnnd darauff ... das gewohnlich meisterstuck gemacht, soll derselbe zum meister vnnd selbsttreibung deß handwercks angenommen werdenBadLO. 1622 Bl. 124rFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg