Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): selb'stürbig
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selb'stürbig
, adj.
von Tieren: von selbst verendet
- "das ir das fleisch in seyme blute nicht vressit" (do meinte her das selbstorbige, das irdruckte, irtrunckene unde irworgitte)1421 Rothe,DürChr. 24Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das kein fleischer selbsturbig oder unrein oder ungerbe viech schlachten sollevor 1524 LeipzigSchSpr. 212