Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstverpflegung

Selbstverpflegung

, f.

selbst geleistete Versorgung mit Nahrung
  • [ist] bey durchmarschen und einquartirungen ... einem ieden theile [von Stadt und Land] sein contingent von [militärischen] voͤlkern zur selbstverpflegung zu aßigniren
    1696 HambGSamml. X 488