Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstverpflegung
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Selbstverpflegung
, f.
selbst geleistete Versorgung mit Nahrung
- [ist] bey durchmarschen und einquartirungen ... einem ieden theile [von Stadt und Land] sein contingent von [militärischen] voͤlkern zur selbstverpflegung zu aßigniren1696 HambGSamml. X 488Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)