Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstverwahrloser
Artikel davor:
Selbsttäter
selbsttätig
Selbsttätigkeit
Selbsttod
Selbsttreibung
Selbstturst
selb'stürbig
Selbstverbrennung
Selbstverkäufer
Selbstverpflegung
Selbstverwahrloser
, m.
wie Selbsttäter
- es stehet ... demjenigen, welchem etwas mit gewalt abgenommen ... bevor, daß er solchen ihren schaden gegen dem beklagten, wenn er der selbst-thaͤter oder selbst-verwahrloser ist, selbst anschlagen moͤge1670 GothaGO. I 11