Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstwaltsbrüche
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Selbsttod
Selbsttreibung
Selbstturst
selb'stürbig
Selbstverbrennung
Selbstverkäufer
Selbstverpflegung
Selbstverwahrloser
Selbstwahl
Selbstwaltsbrüche
, f.?
wie Selbwalt (II)
- wuͤrde es eyne gemeyne wruge, damit nemands an ehren oder guͤttern geletzt, sollen die schuldig befunden personen damet an den fiscale ... 4 ß selbstwaltts bruͤche zu bezalende schuldig sein1529 Grupen,Disc. 835Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)