Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): selbstwillig

selbstwillig

, adj., (selbwillig), adj.

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auch selbs- 

I dem eigenen Willen entsprechend, freiwillig
  • des beschuldigten ... freie, selbswillige vnd ausserhalb aller bannde vnd peine vor gericht geschehene bekanntniß
    1565 Damhouder,Praxis 84v
  • wann aber das weib nicht schreiben kan, so nimm ich zween gute maͤnner zu oͤffentlichen zeugen ..., welche ... ihr eigne und selbstwillige bekandtnuß in das prothocoll eigenhaͤndig inserirn
    1670 Abele,Unordn. II 148
II wie selbherrlich