Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): selbstwillig
Artikel davor:
Selbsttod
Selbsttreibung
Selbstturst
selb'stürbig
Selbstverbrennung
Selbstverkäufer
Selbstverpflegung
Selbstverwahrloser
Selbstwahl
Selbstwaltsbrüche
selbstwillig
, adj., (selbwillig), adj.
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auch selbs-
I
dem eigenen Willen entsprechend, freiwillig
- des beschuldigten ... freie, selbswillige vnd ausserhalb aller bannde vnd peine vor gericht geschehene bekanntniß1565 Damhouder,Praxis 84vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wann aber das weib nicht schreiben kan, so nimm ich zween gute maͤnner zu oͤffentlichen zeugen ..., welche ... ihr eigne und selbstwillige bekandtnuß in das prothocoll eigenhaͤndig inserirn1670 Abele,Unordn. II 148Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
wie selbherrlich
- du en scalt nicht wesen eyn kregherer vnde sulfwillich1485 Schiller-Lübben IV 467Faksimile (ca. 215 KB)