Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstzahler

Selbstzahler

, m., Selberzahler, m.

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auch -zähler 
wie Selbstschuldner (I) 
  • wenn unser principal M.A. in erlegung der ... heuptsumm ... seumigk befunden, das wir [burgen] alsdann selbergeldter und -zahler sein sollen
    1578 BrandenbSchSt. I 709
  • wann ein ... straffaͤlliger, welcher nicht gleich bezahlen koͤnnte, einen annehmlichen buͤrgen und selbstzaͤhler, der sich anheischig macht, binnen vier wochen die schuld abzutragen, zu stellen im stand seyn wuͤrde
    1783 Moser,ForstArch. VIII 186
  • wenn ... die in handlung stehenden christen oder juden sich ... verbuͤrgen, oder ... als selbstzaͤhler verbinden wollen
    1789 Thomas,FuldPrR. II 43
  • schulden ..., fuͤr welche die staͤnde ... als buͤrgen und selbstzahler eintretten sollten
    1793 Lang,Steuerverf. 224
  • die noͤthige sicherheit wegen entrichtung des waidgelds wird ... durch stellung eines tuͤchtigen buͤrgen und selbstzaͤhlers aus demjenigen oberamte, in welchem die waide liegt, erreicht
    1809 WirtRealIndex III 586