Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstzahler
Artikel davor:
Selbstturst
selb'stürbig
Selbstverbrennung
Selbstverkäufer
Selbstverpflegung
Selbstverwahrloser
Selbstwahl
Selbstwaltsbrüche
selbstwillig
(Selbstwirt)
Selbstzahler
, m., Selberzahler, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auch -zähler
wie Selbstschuldner (I)
wie Selbstschuldner (I)
- wenn unser principal M.A. in erlegung der ... heuptsumm ... seumigk befunden, das wir [burgen] alsdann selbergeldter und -zahler sein sollen1578 BrandenbSchSt. I 709
- wann ein ... straffaͤlliger, welcher nicht gleich bezahlen koͤnnte, einen annehmlichen buͤrgen und selbstzaͤhler, der sich anheischig macht, binnen vier wochen die schuld abzutragen, zu stellen im stand seyn wuͤrde1783 Moser,ForstArch. VIII 186
- wenn ... die in handlung stehenden christen oder juden sich ... verbuͤrgen, oder ... als selbstzaͤhler verbinden wollen1789 Thomas,FuldPrR. II 43Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- schulden ..., fuͤr welche die staͤnde ... als buͤrgen und selbstzahler eintretten sollten1793 Lang,Steuerverf. 224Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die noͤthige sicherheit wegen entrichtung des waidgelds wird ... durch stellung eines tuͤchtigen buͤrgen und selbstzaͤhlers aus demjenigen oberamte, in welchem die waide liegt, erreicht1809 WirtRealIndex III 586Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)